Ziel des Hamburger Kita-Gutschein Systems ist es, dass Hamburger Familien eine Kindertagesbetreuung bekommen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kindern sollen qualitativ hochwertig betreut, gebildet, gefördert und begleitet werden.
Beantragen Sie Ihren Kita-Gutschein einfach online über die offizielle Seite der Stadt Hamburg: Kita-Gutschein beantragen. Der Gutschein ist jeweils ein Jahr gültig. Denken Sie daran, drei Monate vor Ablauf einen Folgeantrag zu stellen, um die Betreuung nahtlos fortzusetzen.
Im besten Fall kümmern Sie sich drei Monate vor dem Ablaufdatum des aktuellen Gutscheins, um die Beantragung des Neuen (inklusive aktueller Einkommensnachweise). Dazu stellen Sie einen Folgeantrag.
Spätestens am Ende des Monats, für den Sie einen Gutschein brauchen, muss der Antrag gestellt worden sein.
Beispiel: Sie benötigen einen Gutschein ab dem 01.03., so müssen Sie den Antrag spätestens bis zum 31.03. stellen, da sonst rückwirkend kein Gutschein für den Monat März ausgestellt wird. Der Beitrag muss dann für den Monat vollständig selbst getragen werden.
Sie können den Kita-Gutschein innerhalb von zwei Monaten in der Kita einlösen.
5 Stunden Betreuung täglich inklusive Mittagessen werden für jedes Kind ab 1 übernommen. Stunden darüber hinaus werden mit einem Eigenanteil von Ihnen getragen. Dieser wird anhand Ihrer finanziellen Situation berechnet und kann daher variieren.
Alle Kinder ab 1 Jahr haben Anspruch auf einen Gutschein für eine fünfstündige Betreuung täglich. Darüber hinaus haben alle Eltern unabhängig vom Alter des Kindes Anspruch auf sechs-, acht-, zehn oder sogar zwölfstündige Betreuung, wenn sie aufgrund von Berufstätigkeit oder Ausbildung ihr Kind nicht selbst betreuen können.
Wichtig: Erwarten Sie ein Geschwisterkind, wird der Gutschein vier Monate nach der Geburt des neuen Kindes automatisch auf 5 Stunden runter gestuft.
Es gibt mehrere Möglichkeiten einen Kita-Gutschein zu beantragen. Ein sehr einfacher Weg ist die Beantragung des Gutscheins online über die Seite www.hamburg.de/kita-gutschein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Kita-Gutschein über ein Antragsformular schriftlich bei der Behörde für Soziales in Ihrem Bezirk zu beantragen. In jedem Fall erhalten Sie eine Antragsbestätigung. Die Prüfung bzw. Bearbeitung des Antrags kann aber mehrere Wochen dauern, sodass eine frühzeitige Beantragung sehr zu empfehlen ist.
Für die Beantragung benötigen Sie ein Einkommensformular und einen Arbeitszeitnachweis. Details zum Antragsverfahren und zu den benötigten Unterlagen finden Sie hier.
Bei Kita Käptn Kaninchen betreuen wir die Kinder je nach Bedarf zwischen fünf und zwölf Stunden. Bei Beantragung des Gutscheins müssen die Eltern ihren Betreuungsbedarf anzeigen. Die Behörde für Soziales entscheidet auf dieser Grundlage über die bewilligte Betreuungsdauer.
Die Bearbeitung ist von den Behörden abhängig. Daher kann es zwischen einer Woche bis zu mehreren Wochen dauern.
Nach Erhalt müssen Sie den Kita-Gutschein innerhalb von zwei Monaten in Ihrer Kita einlösen. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden, da der Gutschein nach Ablauf der Frist nicht mehr verwendet werden kann.
Sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Kitaleitung über eine Vertragsänderung. Danach muss ein neuer Gutschein beantragt werden.
Im besten Fall kümmern Sie sich drei Monate vor dem Ablaufdatum des aktuellen Gutscheins, um die Beantragung des Folgeantrags (inklusive aktueller Einkommensnachweise).
Spätestens am Ende des Monats, für den sie einen Gutschein brauchen, muss der Antrag gestellt worden sein.
Beispiel: Sie benötigen einen Gutschein ab dem 01.03., so müssen sie den Antrag spätestens bis zum 31.03. stellen, da sonst rückwirkend kein Gutschein für den Monat März ausgestellt wird. Der Beitrag muss dann für den Monat vollständig selbst getragen werden.
Jedes Kind bekommt in Hamburg einen Kita-Gutschein.
Familien, die nur eine fünfstündige Betreuung benötigen oder Empfänger von staatlichen Transferleistungen (z.B. ALG II oder Bürgergeld) zahlen keinen Eigenanteil. In diesen Fällen übernimmt die Stadt Hamburg die Betreuungskosten vollständig. Bei allen anderen Familien richtet sich die Höhe des Eigenanteils nach dem Familieneinkommen. Das muss bei Antragstellung angegeben werden.
Es werden ausschließlich die vollen Kosten des jüngsten Kindes berechnet, sobald mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Kita betreut werden.
Für Ihr ältestes Kind zahlen Sie ein Drittel des regulären Beitrags (nicht unter dem Mindestsatz). Für alle weiteren Kinder wird der jeweilige Mindestsatz gezahlt.
Beispiel zum Mindestsatz: Beträgt der Eigenanteil 191,00 Euro, das wäre der Höchstsatz bei 8 Stunden, wären es 63,67 Euro.
Die jeweiligen Kosten sind abhängig vom Familieneinkommen und der Familiengröße.
Weiterführende Informationen zu den Kosten (Tabelle) bezüglich der Mindest- bzw. Höchstsätze finden Sie hier.
In Hamburg sind alle Kitas im Kita-Gutschein System und jede Familie hat Anspruch auf eine 5- stündige Betreuung. Auf wie viele weitere Stunden eine Familie Anspruch hat, berechnet sich aus der familiären Situation (Berufliche Situtaion, Fahrtweg zur Arbeit etc.) und wird mit einem Eigenanteil der Eltern getragen. Weitere Stunden können zusätzlich über die Kita dazugekauft werden.
Wichtig zu beachten: Werden die Kündigungsfristen in der bestehenden Kita nicht eingehalten, wird der aktuelle Kitagustschein ab Startdatum in der neuen Kita abgerechnet. Der alte Kita Platz wird dann privat in Rechnung gestellt.
5 Stunden Betreuung sind kostenlos. Darüber hinaus gibt es 6,8,10 und 12 Stunden Gutscheine.
Innerhalb Ihres Gutschein Kontingents, können Sie ihr Kind flexibel abholen.
Wenn Sie Ihr Kind an einem Tag unabhängig von Ihrem jeweiligen Gutschein länger betreuen lassen möchten, dann können Sie bei uns Zusatzstunden buchen.
Sprechen Sie hierzu gerne die zuständige Kitaleitung Ihrer Einrichtung an.
Wenden Sie sich hierzu an Ihre zuständige Kitaleitung. Durch einen neuen Stundenumfang folgt eine Neubeantragung des Gutscheins, sowie eine Vertragsänderung. Bei einem Einrichtungswechsel innerhalb des Trägers gibt es einen Wechselantrag.